Wichtig!
Der AVGS ist eine Ermessensleistung, wobei die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter individuell entscheiden.
Einen Rechtsanspruch gibt es dafür nicht. Unser Tipp: Je überzeugter Du im Beratungsgespräch Deine persönlichen Perspektiven
im Bereich Nageldesign und Wimpernstyling vermittelst, desto größer ist die Chance, einen Gutschein zu erhalten.